Allgemeine Geschäftsbedingungen der VineForecast GmbH

Friedrichstraße 3-4

37073 Göttingen

– nachstehend „Anbieter“ genannt –

1 Geltung

(1) Alle Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

(3) Unsere Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit privaten Endverbrauchern schließen wir grundsätzlich nicht.

(4) Unsere Leistungen sind ausschließlich für den professionellen Einsatz bestimmt.

2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt für den Kunden Software as a Service-Dienstleistungen (folgend SaaS) über das Medium Internet im Bereich des Farm Managements. Die Dienstleistung dient der Planung und Verwaltung von landwirtschaftlichen Betrieben. Weiterhin werden Krankheitsprognosen für verschiedene Pflanzenkrankheiten berechnet. Diese Funktionen dienen ausschließlich zur Entscheidungsunterstützung und sind kritisch zu prüfen.

(2) Vertragsgegenstand ist die

Einräumung eines Zugangs zur Nutzung der Software nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) des Anbieters zur Nutzung über das Internet (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet).

Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen sowie FAQ auf der Homepage des Anbieters unter www.vineforecast.com.

(3) Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen.

Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

(4) Dem Anbieter ist es gestattet, Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Anbieter nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.

3 Registrierung und Premiumoptionen (Vertragsschluss)

(1) Der Kunde kann sich im ersten Schritt auf der Webseite für die kostenfreie Standardversion registrieren. Die Möglichkeit zur Registrierung auf der Webseite des Anbieters stellt kein Angebot dar, sondern lediglich die Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Ebenso stellen die auf der Homepage des Anbieters enthaltenen Leistungsbeschreibungen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(2) Der Kunde kann das Angebot über das in die Homepage integrierte Registrierungssystem abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die geforderten Informationen angegeben und das Registrierungssystem durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „anmelden“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die Registrierung zur Standardversion ab. Dieses nimmt der Anbieter in der Regel vollautomatisch an.

(3) Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, weitere kostenpflichtige Module hinzuzubuchen. Hierzu wählt der Kunde in seinem Kundenkonto die gewünschten Leistungen, legt diese in seinen Warenkorb und klickt auf „Abonnieren“. Hierdurch sendet er ein bindendes Vertragsangebot an den Anbieter, welches dieser in der Regel vollautomatisch annimmt.

(3) Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

– indem der Vertrag automatisch angenommen wird und dem Kunden ein Rechnungsbeleg in sein Kundenkonto hinterlegt wird.

– Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

(4) Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Bestellsystem des Anbieters kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

(5) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Erwerber gegen Bedingungen des Anbieters verstößt, oder diese zu umgehen versucht, § 350 BGB findet keine Anwendung.

4 Softwareüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Anbieter die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site des Anbieters unter www.vineforecast.com.

(3) Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4) Der Anbieter entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

5 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(2) Der Kunde darf die Software nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen.

(3) Der Kunde erhält bei Anlage des Accounts Zugriff auf eine kostenfreie Grundversion. Zu dieser Grundversion kann er kostenpflichtige Zusatzmodule hinzubuchen.

(4) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(5) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

(7) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Dies darf die vertragsgemäße Leistung nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen.

(8) Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs oder der Nutzungsrechte durch einen Nutzer oder im Falle unberechtigter Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

(9) Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsrechte oder den vereinbarten Nutzungsumfang in erheblichen Umfang kann der Anbieter die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate aufrechterhalten.

(10) Ein Anspruch des Anbieters auf Vergütung der über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

(11) Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung sowie der Zugangsmöglichkeit, wenn er nachgewiesen hat, dass die Vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden wurde. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

6 Support

(1) Der Umfang des Supports ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Dienstleistungspaketes.

(2) Der Anbieter wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen SOFTWARE und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf der Web-Site vineforecast.com veröffentlichten Geschäftszeiten nach Maßgabe der Support Policy des Anbieters nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.

7 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit sowie Leistungserbringung

Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

578b BGB bleibt unberührt.

(3) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(4) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt eine Reaktion binnen 24Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

8 Störungen der Leistungserbringung, Höhere Gewalt

(1) Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik, Aussperrungen, Pandemien, höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, behördliche sowie gerichtliche Verfügungen und Untersagungen, die Termineinhaltung beeinträchtigen („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung. Über solche Störungen und dadurch bedingte Verschiebungen hat der Anbieter den Kunden zu unterrichten.

(2) Erhöht sich durch eine Störung der Aufwand der Leistungserbringung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und diese liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

(3) Der Eintritt des Leistungsverzugs des Anbieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Gerät der Anbieter in Leistungsverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises der ausgefallenen Leistung, insgesamt jedoch höchstens 5% des Leistungswertes der verspäteten Leistung. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwundung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(4) Unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(5) Da es sich bei den von der SOFTWARE gelieferten Prognosen und Empfehlungen um ausschließlich datenbasierte Wahrscheinlichkeitsprognosen handelt, dient die SOFTWARE lediglich der Entscheidungsunterstützung. Der Kunde ist verpflichtet, die von der SOFTWARE geliefert Ergebnisse kritisch zu prüfen und etwaige Handlungsempfehlungen auch mit anderen Methoden zu validieren. Die zur Verfügung gestellten Handlungsempfehlungen befinden sich noch in der Entwicklungsphase (Beta) und werden fortlaufend weiterentwickelt. Eine kritische Prüfung durch den Kunden ist daher unumgänglich.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(7) Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste eine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort generieren, dies ist zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(8) Die von dem Kunden auf dem gegebenenfalls für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(9) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, in detaillierter Form und unter Angabe aller zur Mängelerkennung notwendiger Informationen an den Anbieter zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, sowie die Auswirkungen und Erscheinungsform des Mangels.

10 Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz

Für jeden Fall einer durch den Kunden zu verantwortenden, unberechtigten Inanspruchnahme einer Leistung des Anbieters, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, weitergehende Schäden geltend zu machen.

11 Vergütung, Zahlung, Sicherung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der SOFTWARE das vereinbarte Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.

(2) Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich im Bestellprozess.

2a) Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

2b) Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

(3) Wegen Mängeln kann der Kunde nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, soweit ihm diese Ansprüche tatsächlich zustehen. Eine Zurückbehaltung wegen Mängeln ist nur in einem verhältnismäßigen Anteil zulässig. Verjährte Ansprüche begründen kein Zurückbehaltungsrecht. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

(4) Der Anbieter ist berechtigt dem Kunden, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges die weitere Nutzung der Leistung zu verweigern. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum ausüben, in der Regel höchstens 6 Monate. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, für künftige Forderungen eine Vorkassenzahlung zu verlangen.

12 Mängelhaftung/Haftung

(1) Der Anbieter gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft sowie Aktualität der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages sowie den gesetzlichen Anforderungen.

(2) Da es sich bei den von der SOFTWARE gelieferten Prognosen und Empfehlungen um ausschließlich datenbasierte Wahrscheinlichkeitsprognosen handelt, dient die SOFTWARE lediglich der Entscheidungsunterstützung. Der Kunde ist verpflichtet, die von der SOFTWARE geliefert Ergebnisse kritisch zu prüfen und etwaige Handlungsempfehlungen auch mit anderen Methoden zu validieren. Die zur Verfügung gestellten Handlungsempfehlungen befinden sich noch in der Entwicklungsphase (Beta) und werden fortlaufend weiterentwickelt. Eine kritische Prüfung durch den Kunden ist daher unumgänglich.

(3) Für den Fall, dass Leistungen des Anbieters von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(4) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des, gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(5) Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Anbieter haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(8) Der Anbieter haftet dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetzt.

13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf Dauer eines Monats oder eines Jahres geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien nach Ablauf der Vertragslaufzeit jederzeit zum Laufzeitende beendet werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um den jeweiligen Vertragszeitraum (einen Monat oder ein Jahr).

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(3) Der Kunde muss seine Datenbestände rechtzeitig vor der Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich sichern. Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen.

14 Datenschutz/Geheimhaltung

Die Regelungen zum Datenschutz finden sich unter www.vineforecast.com/datenschutz.

Die vom Ihnen eingegebenen Daten werden in anonymisierter Form zur Verbesserung der Software genutzt. Sofern es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten handelt, geschieht dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Göttingen.

16 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

(3) Anlagen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

 

Die zugehörige Widerrufsbelehrung zu den AGBs finden Sie unter www.vineforecast.com/widerruf.